Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4904
BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95 (https://dejure.org/1998,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1998 - 1 C 27.95 (https://dejure.org/1998,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 1 C 27.95 (https://dejure.org/1998,4904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eine die Ausweisung rechtfertigende gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung - Hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
    Es ist fraglich, ob das Gericht in dieser Fallgestaltung die für die Fortführung eines Verpflichtungsstreits durch die beklagte Ausländerbehörde gemäß § 3 Abs. 3 LVwVfG entwickelten Grundsätze (vgl. Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 [BVerwG 24.05.1995 - 1 C 7/94]) unverändert heranziehen kann.
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
    Die Frage bedarf hier indes keiner Entscheidung, weil der Kläger sein Rechtsschutzziel jedenfalls im Wege der isolierten Anfechtungsklage weiterverfolgen konnte (vgl. Urteile vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24 und vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 C 19.94 - Buchholz 402.240 § 5 AuslG 1990 Nr. 1 = InfAuslR 1997, 239) und kein wesentlicher Unterschied im Hinblick auf die Kostenverteilung besteht (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
    Die Frage bedarf hier indes keiner Entscheidung, weil der Kläger sein Rechtsschutzziel jedenfalls im Wege der isolierten Anfechtungsklage weiterverfolgen konnte (vgl. Urteile vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24 und vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 C 19.94 - Buchholz 402.240 § 5 AuslG 1990 Nr. 1 = InfAuslR 1997, 239) und kein wesentlicher Unterschied im Hinblick auf die Kostenverteilung besteht (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
    Zwar kann sich eine solche Gefährdung im Einzelfall allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens ergeben (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131 = InfAuslR 1992, 199); dem läßt sich jedoch nicht, wie die Beklagte meint, eine dahin gehende Regel entnehmen, daß bei schwerwiegenden Taten das abgeurteilte Verhalten die hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen begründet.
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
    Er erfüllte nach Aufhebung der Ausweisungsverfügung die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 AufenthG/EWG, indem er zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung außerhalb der Haftanstalt als Freigänger bei einem Privatunternehmen arbeitete (§ 39 StVollzG; vgl. Beschluß vom 8. Mai 1996 - BVerwG 1 B 136.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 8 S. 19 = NVwZ 1996, 1109 [BVerwG 08.05.1996 - 1 B 136/95] = InfAuslR 1996, 299) und seine Arbeitnehmertätigkeit nach Haftentlassung fortsetzte.
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
    Vielmehr bedarf es einer Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles (vgl. auch Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 = InfAuslR 1983, 307).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95
    Zwar kann sich eine solche Gefährdung im Einzelfall allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens ergeben (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131 = InfAuslR 1992, 199); dem läßt sich jedoch nicht, wie die Beklagte meint, eine dahin gehende Regel entnehmen, daß bei schwerwiegenden Taten das abgeurteilte Verhalten die hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen begründet.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Es besteht aber keine dahin gehende Regel, dass bei schwerwiegenden Taten das abgeurteilte Verhalten die hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen begründet (Beschluss vom 30. Juni 1998 - BVerwG 1 C 27.95 - InfAuslR 1999, 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

    Maßgeblich ist allein der jeweilige Einzelfall, was eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Betroffenen erfordert (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.06.1998 - 1 C 27.95 - InfAuslR 1999, 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12

    Zum Ausweisungsschutz eines aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Maßgeblich ist allein der jeweilige Einzelfall, was eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Betroffenen erfordert (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.06.1998 - 1 C 27.95 - InfAuslR 1999, 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht